Einen Artikel in der Siegener Zeitung über einen geduldeten Flüchtling nahm die AfD Fraktion zum Anlass, mehr über die Duldung von Flüchtlingen im Kreis Siegen Wittgenstein zu erfahren und stellte eine entsprechende Anfrage im Kreistag.
Und so konnten wir erfahren, dass sich derzeit 467 Ausreisepflichtige im Kreisgebiet aufhalten,
das sind eigentlich ausreisepflichtige Flüchtlinge, deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, 88 an der Zahl,
Asylantrag„ normal “abgelehnt: 317,
Asylantrag als unzulässig abgelehnt: 62
467 Personen also, die ganz offensichtlich kein Anrecht auf Asyl haben, trotzdem hier leben und natürlich auch versorgt werden – die aber, die eigentlich abgeschoben werden müssten.
Wie viele dieser Personen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, konnte die Verwaltung nicht mitteilen. Aus einer anderen Information erfuhren wir: Wahrscheinlich sind es nur 2!.
Welche Abschiebehindernisse bestehen, konnte die Verwaltung ebenfalls nicht ausführen – auch auf Nachfrage im Kreistag nicht.
Und ebenfalls keine Angaben gab es zu der Höhe der Kosten für Unterkunft und Lebensunterhalt.
Nun, das mag daran liegen, dass diese Kosten nicht vom Kreis, sondern von den ohnehin klammen Kommunen zu tragen sind.
Auf diesen Kosten bleiben die Kommunen sitzen, denn: Eigentlich ausreisepflichtige, aber dennoch geduldete Asylsuchende müssen in NRW von den Kommunen versorgt werden. Drei Monate nach ihrem Bescheid steigt das Land, anders als in anderen Flächenländern, komplett aus der Finanzierung aus.
Pro Person kann man aber pauschal mit etwa mind. 10.500 € rechnen, das ist auch in etwa der Betrag, den die Kommunen vom Bund während des laufenden Asylverfahrens erstattet bekommen.
Also 10.500 € pro Jahr mal 467 Personen = 4.903.500 €, die die Kommunen Siegen-Wittgensteins zur Versorgung von abgelehnten und ausreisepflichtigen Flüchtlingen aus Steuermitteln der arbeitenden Bevölkerung aufwenden müssen. Dazu kommen natürlich noch Kosten der medizinischen Versorgung etc.
Wir fordern daher ein Ende der Duldungspraxis.
Flüchtlinge, die sich ganz offensichtlich unberechtigt hier aufhalten, keinen Anspruch auf Asyl haben, müssen unverzüglich ausgewiesen
Hier der Link zu unserer Anfrage
und hier die Antwort der Kreisverwaltung: Mitteilung_120-2021_1._Ergaenzung